Das Heulbier
|
Hat ein Auswärtiger/eine Auswärtige die Absicht, ein Mitglied des JGV zu ehelichen, so muss er/sie dieses Mitglied vor der Hochzeit freikaufen (Heulbier). Das Einfordern des Heulbieres (Heules) ist der älteste nachweisbare und immer noch aktive Brauch des JGV. Das Heulbier wird von einer Abordnung des JGVs beim Bräutigam/bei der Braut eingefordert. Zu dieser Gerichtsverhandlung müssen anwesend sein: das Brautpaar, der Kläger, der Verteidiger, der Richter, drei Geschworene und der Gerichtsdiener. Die Verhandlung beginnt der Kläger mit den Worten:
Hoch verehrtes Brautpaar, werte Anwesende!
Wir haben uns hier versammelt um Gericht zu halten über eine Freveltat, von welcher ich Euch berichten werde.
Hohes Gericht! Sehr geehrte Verschworene! Herr Angeklagter!
Wir sind die Junggesellen von Waldorf und tragen die schreckliche Kunde vor:
Du bist in unseren Rosengarten eingedrungen und hast uns die schönste Blume genommen
Du bist in unseren Schafstall eingedrungen und hast uns das schönste Lämmlein genommen.
Darum bist Du in unsre Straf verfallen
Als Buße sollst Du zahlen
soviel ein Eichentisch kann tragen
an Schnaps und Bier und Wein und Braten.
An Schnaps und Bier wolln wir uns laben
und viele Mark sollst Du uns zahlen!
Die Verhandlung sei eröffnet nun,
höre an Dir unsre Forderung!
(Der Spruch der männlichen Mitglieder bei der Ehe eines weiblichen Mitgliedes mit einem Nicht-Waldorfer)
Nach angemessener Bewirtung beginnt das Aushandeln der Strafe für den Verlust des Mitgliedes. Je nach Geschick oder alkoholischer Standfestigkeit erreichen die Kläger eine Entschädigung von 75 - 125 € und ziehen getröstet von dannen. Das Bußgeld wird zur Unterstützung der Kasse des Junggesellenvereins verwendet.
Hoch verehrtes Brautpaar, werte Anwesende!
Wir haben uns hier versammelt um Gericht zu halten über eine Freveltat, von welcher ich Euch berichten werde.
Hohes Gericht! Sehr geehrte Verschworene! Herr Angeklagter!
Wir sind die Junggesellen von Waldorf und tragen die schreckliche Kunde vor:
Du bist in unseren Rosengarten eingedrungen und hast uns die schönste Blume genommen
Du bist in unseren Schafstall eingedrungen und hast uns das schönste Lämmlein genommen.
Darum bist Du in unsre Straf verfallen
Als Buße sollst Du zahlen
soviel ein Eichentisch kann tragen
an Schnaps und Bier und Wein und Braten.
An Schnaps und Bier wolln wir uns laben
und viele Mark sollst Du uns zahlen!
Die Verhandlung sei eröffnet nun,
höre an Dir unsre Forderung!
(Der Spruch der männlichen Mitglieder bei der Ehe eines weiblichen Mitgliedes mit einem Nicht-Waldorfer)
Nach angemessener Bewirtung beginnt das Aushandeln der Strafe für den Verlust des Mitgliedes. Je nach Geschick oder alkoholischer Standfestigkeit erreichen die Kläger eine Entschädigung von 75 - 125 € und ziehen getröstet von dannen. Das Bußgeld wird zur Unterstützung der Kasse des Junggesellenvereins verwendet.